world
lens
search
Restwertbörse
Flottenmarkt
 
EASYonline Login EASYonline

Über AUTOonline...

Ueber uns

Beste Werte mit AUTOonline. unsere Erfolgsstory.

Ihr Pfad:

AGB

AGB

teaserbild

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der AUTOonline Schweiz AG (Stand Juni 2007)


1. Teil: Allgemeine Bestimmungen
 
§ 1 Präambel
 
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") regeln die Grundlagen der Geschäftsbeziehungen der AUTOonline Schweiz AG („AUTOonline Schweiz") zu den Teilnehmern der von AUTOonline GmbH Informationssyteme (AUTOonline) zur Verfügung gestellten Online-Plattform für die Vermarktung von Unfallfahrzeugen („Restwertbörse") sowie zu den Teilnehmern für die Vermarktung von Flottenfahrzeugen („Flottenvermarktungsplattform"). Restwertbörse und Flottenvermarktungs-plattform werden nachfolgend zusammen auch kurz „Plattformen" genannt.
 
2. Über die zwischen AUTOonline Schweiz AG und den Teilnehmern der Plattformen geltenden Teilnahmeregeln hinaus enthalten diese AGB Regelungen, die auch für die unter Nutzung der Restwertbörse bzw. der Flottenvermarktungsplattform zu Stande kommenden Kaufverträge zwischen dem jeweiligen Käufer und Verkäufer („Gebrauchtwagenkaufvertrag") gelten sollen.
 
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird seitens „AUTOonline Schweiz" ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Gegenbestätigungen der Vertragspartner unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widerspricht „AUTOonline Schweiz" hiermit ausdrücklich.
 
4. Die Teilnehmer sowie andere mögliche Vertragspartner erkennen diese Bedingungen mit Kenntnisnahme und Anmeldung zur Restwertbörse bzw. zur Flottenvermarktungsplattform an.
 
§ 2 Rechtsstellung von AUTOonline und „AUTOonline Schweiz" in Bezug auf die vermarktete Ware
 
1. Die Vertragspartner nehmen zur Kenntnis, dass alle angebotenen Kraftfahrzeuge, Zubehör und sonstige auf den Plattformen angebotenen Waren nicht im Eigentum von AUTOonline oder „AUTOonline Schweiz" stehen.


2. In keinem der in diesen AGB näher beschriebenen Verfahren wird AUTOonline oder „AUTOonline Schweiz" Partner der Kaufverträge über Kraftfahrzeuge, Zubehör oder sonstige auf der Plattform angebotene Ware. Soweit AUTOonline oder „AUTOonline Schweiz" dies nicht ausdrücklich gegenüber dem Verkäufer bzw. Käufer erklärt, gibt „AUTOonline Schweiz" keine Erklärungen zum Verkauf bzw. Kauf von Kraftfahrzeugen in eigenem Namen ab. „AUTOonline Schweiz" kann aber bevollmächtigt sein, im Namen der jeweiligen Fahrzeugeigentümer Kaufverträge abzuschließen. „AUTOonline Schweiz" kann ebenfalls berechtigt sein, den Kaufpreis im eigenen Namen einzuziehen sowie gegebenenfalls den Kaufpreis für das unter Nutzung der Restwertbörse bzw. der Flottenvermarktungsplattform verkaufte Fahrzeug in eigenem Namen einzuklagen und den Kaufvertrag des Verkäufers mit dem Käufer für den Verkäufer rückabzuwickeln. Sofern „AUTOonline Schweiz" von dem jeweiligen Verkäufer hierzu ermächtigt wurde, wird „AUTOonline Schweiz" dies dem betroffenen Käufer entsprechend mitteilen.


3. Da weder AUTOonline noch „AUTOonline Schweiz" zu keinem Zeitpunkt Eigentümer der zu versteigernden Fahrzeuge oder Gegenstände sind, leisten sie keine Gewähr für Zustand und Beschaffenheit der Fahrzeuge oder Gegenstände. Die Fahrzeuge oder Gegenstände werden von AUTOonline und „AUTOonline Schweiz" keiner technischen und/oder optischen Prüfung unterzogen. Die Zustandsbeschreibungen basieren auf den Angaben der Eigentümer.
 
§ 3 Zulassung zur Vermarktungsplattform, Widerruf und Kündigung
 
1. Zu den Plattformen sind ausschließlich gewerbliche Käufer zugelassen, die von AUTOonline und „AUTOonline Schweiz" schriftlich autorisiert wurden.


a) An der Restwertbörse können als Aufkäufer ausschließlich zertifizierte Automobilverwerter, Werkstätten, Garagen sowie Gewerbetreibende des Automobil-Handwerks teilnehmen.


b) An der Flottenvermarktungsplattform können Flottenbetreiber jeglicher Art (z.
 
B. Banken, Fahrzeughersteller- und Importeure, Leasinggesellschaften, Behörden, Kauffuhrparks etc.) sowie auch Insolvenzverwalter als Verkäufer teilnehmen. Käufer können Automobilverwerter, Werkstätten, Garagen sowie Gewerbetreibende des Automobil-Handwerks sein.
 
2. Über die Zulassung entscheidet „AUTOonline Schweiz" auf Antrag. „AUTOonline Schweiz" ist jederzeit berechtigt, eine erneute Prüfung der Daten vorzunehmen sowie eine beantragte Zulassung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder eine bereits erteilte Zulassung zu widerrufen.


Ein Widerruf kann insbesondere aus folgenden Gründen erfolgen:
- Verstoß gegen Bestimmungen dieser AGB (Beispiel: Teilnehmer der Restwertbörse umgehen die Bestimmungen § 3 Abs. 1 a), indem Aufkäufer sich eines Anbieters zur Einstellung von Unfallfahrzeugen bedienen oder Anbieter Unfallfahrzeuge von Aufkäufern einstellen,
- Vorsätzliche oder grob fahrlässige Veranlassung der Einstellung falscher Daten seitens des Anbieters in der Restwertbörse bzw. des Verkäufers auf der Flottenvermarktungsplattform,
- Verzug mit der Zahlung der Teilnehmergebühren um mehr als zwei Wochen,
- Wiederholte Verzögerung bei der Abwicklung, insbesondere bei Lieferung, Zahlung und Abnahme der unter Nutzung der Plattformen verkauften Fahrzeuge oder Gegenstände,
- Nichtvorliegen oder Wegfall der Zulassungsvoraussetzungen,
 
2 Missbräuchliche Verwendung von Nutzerkennung und/oder Passwort,
Verstoß gegen geltendes Recht bzw. Rechte Dritter, soweit dies die Interessen von AUTOonline insbesondere im Hinblick auf die Seriosität und Verlässlichkeit des Handelsgeschehens auf den Plattformen berührt,
Eröffnung eines Insolvenzverfahren oder Ablehnung der Eröffnung eines solchen mangels Masse sowie Einstellung der Geschäftstätigkeit,
Nutzung der Vermarktungsplattform, die mit ihrem Zweck nicht zu vereinbaren ist,
Aufbau und Betrieb mittel- und unmittelbar einer mit AUTOonline oder „AUTOonline Schweiz" im Wettbewerb stehenden Vermarktungsplattform.
AUTOonline und „AUTOonline Schweiz" behalten sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund der Verletzung dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich vor.
 
3. Verbraucher, die ausnahmsweise als Anbieter bzw. Verkäufer die Plattformen von „AUTOonline Schweiz" nutzen wollen, können ihre Zustimmung zu diesen AGB und zum damit abgeschlossenen Nutzungsvertrag mit „AUTOonline Schweiz" innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Zustimmungserklärung schriftlich widerrufen. Erforderlich ist hierfür eine schriftliche Mitteilung an die AUTOonline Schweiz AG, Schindellegistr. 73, 8808 Pfäffikon, Gemeinde Freienbach, oder eine E-Mail an info@autoonline.ch.  Zur Fristwahrung genügt es, dass der Widerruf rechtzeitig abgesendet wird. Wird der Widerruf rechtzeitig erklärt, so ist der Verbraucher weder an den Nutzungsvertrag noch an seine Zustimmungserklärung zu diesen AGB gebunden. Dieses Widerrufsrecht erlischt jedoch, sobald ein Fahrzeug auf der Plattform von AUTOonline eingestellt wird.
 
4. Der Teilnehmer kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer dreimonatigen Frist kündigen. Für die Kündigungserklärung genügt eine schriftliche Mitteilung an AUTOonline Schweiz AG, Pfäffikonerstr. 73, 8808 Pfäffikon oder eine E-Mail an info@autoonline.ch.
 
5. AUTOonline kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von vierzehn Tagen zum Monatsende schriftlich kündigen. Das Recht zur Sperrung bleibt hiervon unberührt.
 
§ 4 Nutzungsrechte der Teilnehmer
 
1. Mit der Zulassung zur Teilnahme an der Restwertbörse bzw. an der Flottenvermarktungsplattform erhält der Teilnehmer die erforderliche Software bzw. den Zugang zu der entsprechenden Internetseite im Rahmen des für ihn freigegebenen Bereiches. Hieraus erhält der Teilnehmer ein nicht übertragbares und längstens auf den
Zeitraum der gegenseitigen Geschäftsbeziehung und auf den Zweck der ordnungsgemäßen Nutzung der Dienste von AUTOonline begrenztes Nutzungsrecht eingeräumt.


2. Die Weitergabe von AUTOonline Schweiz - Teilnehmerkennung und Zugangsinformationen an Dritte ist ohne schriftliche Genehmigung von AUTOonline untersagt und führt zu einem sofortigen Ausschluss aus dem Nutzerkreis. AUTOonline behält sich in diesem Zusammenhang die Geltendmachung auch von Schadensersatzforderungen vor. Jeder Nutzer ist eigenverantwortlich für die Geheimhaltung seiner Zugangsinformationen verantwortlich. Insofern haftet er unbegrenzt bei Verlust und Diebstahl dieser Informationen gegenüber AUTOonline Schweiz.


3. Die Rechte des Teilnehmers beschränken sich auf die Nutzung der Dienste von AUTOonline im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs.


4. Es werden keine Rechte an Urheber- oder sonstigen Schutzrechten eingeräumt. Dies umfasst insbesondere alle gegenwärtigen und zukünftigen Angebote, die Software sowie die entsprechende Dokumentationen und Anleitungen.


5. Das AUTOonline-Logo sowie der dazugehörige Claim „very car’s a winner" darf nur nach vorheriger schriftlicher Erlaubnis seitens AUTOonline in dem gewährten Rahmen verwendet werden.


6. AUTOonline ist bemüht, größtmögliche Systemsicherheit sicherzustellen. Allerdings besteht der Anspruch der Teilnehmer auf Nutzung der Plattformen lediglich im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. Darüber hinaus kann es insbesondere bei Wartungsarbeiten am Server oder der von AUTOonline benutzten Software zu Verzögerungen und Ausfällen kommen. AUTOonline beschränkt daher seine Leistungen zeitweilig, wenn dies im Hinblick auf die Sicherheit der Server oder zur Durchführung von Wartungsarbeiten erforderlich ist. AUTOonline wird sich bemühen, in diesen Fällen auf die berechtigten Interessen der Teilnehmer der Plattformen Rücksicht zu nehmen, indem Wartungsarbeiten etwa außerhalb der üblichen Kernarbeitszeiten durchg eführt werden oder indem AUTOonline die Teilnehmer vorab in geeigneter Weise informiert. Für den Fall eines unvorhergesehenen Systemausfalls gelten ergänzend die Grundsätze für die Behandlung von Systemausfällen von AUTOonline. Die in § 15 geregelte Haftungsbeschränkung von AUTOonline bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.
 
§ 5 Preise
 
Für die Benutzung der Restwertbörse bzw. der Flottenvermarktungsplattform sind die in der jeweiligen Preisliste gesondert festgesetzten Benutzungsbeträge zu bezahlen. Es gelten die am Tag der Benutzung gültigen Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die „AUTOonline Schweiz" behält sich das Recht vor, entsprechende Preisanpassungen durchzuführen. Diese müssen den Kunden vorab schriftlich mitgeteilt werden.
 
§ 6 Zahlung
 
1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von AUTOonline Schweiz innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln (OR) betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.


2. Werden gegenüber einer Rechnung von AUTOonline Schweiz Einwendungen erhoben, müssen diese gegenüber AUTOonline Schweiz schriftlich geltend gemacht werden.


3. Die Teilnehmer sind zur Aufrechnung (Verrechnung) mit Gegenforderungen gegenüber AUTOonline Schweiz nur berechtigt, wenn die Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
 
2. Teil: Die Verfahren der Restwertbörse und der Flottenvermarktungsplattform
 
§ 7 Allgemeine Verfahrensregeln
 
1. Der Anbieter bzw. Verkäufer stellt das oder die zu veräußernden Fahrzeuge, Teile, Zubehör oder sonstige Gegenstände gemäß vertraglicher Vereinbarung mit AUTOonline Schweiz auf der Plattform zur Verfügung und bestimmt, soweit gemäß nachfolgenden Bestimmungen möglich, das Vermarktungsverfahren (Gebotssystem, Auktionssystem, Festpreissystem). Die von dem Anbieter bzw. Verkäufer in den jeweiligen Verfahren auf der Flottenvermarktungsplattform abgegebenen Erklärungen nimmt AUTOonline Schweiz als Empfangsvertreter des Käufers entgegen.


2. Der Anbieter bzw. Verkäufer gewährleistet, dass vollständige und korrekte Angaben der zu verkaufenden Fahrzeuge bzw. sonstiger Ware an AUTOonline Schweiz rechtzeitig zur Vermarktung übermittelt werden. Die Angaben müssen auch alle verkehrstechnischen Eigenschaften sowie eventuell vorhandene Mängel (technische und optische) umfassen. AUTOonline und AUTOonline Schweiz übernehmen für die vom Anbieter bzw. Verkäufer gemachten Angaben keine Gewähr.


3. Werden im Zusammenhang mit einer unzutreffenden Beschreibung der Fahrzeuge oder sonstiger Obliegenheitsverletzungen des Anbieters bzw. Verkäufers im Zusammenhang mit dem Angebot oder dem Verkauf der Fahrzeuge Ansprüche Dritter gegen AUTOonline Schweiz erhoben, stellt der Anbieter bzw. Verkäufer AUTOonline Schweiz schon jetzt von jeglichen dieser Ansprüchen in vollem Umfang frei.


4. Die Gebotsrunden und/oder Auktionstermine können die registrierten Bieter durch Einloggen auf die Vermarktungsplattform ersehen. Weiteren zusätzlichen Bekanntmachungen in anderer geeigneter Form (z. B. E-Mail, Post, Telefon) seitens AUTOonline Schweiz bzw. einem beauftragten Dritten stimmt der Bieter bereits im Vorfeld zu.


5. Sofern der Höchstbietende behauptet, sein Gebot sei nicht wirksam - die Beweislast hierfür liegt bei ihm - ist der Verkäufer berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Erklärung als Aufhebungsangebot anzunehmen und das Fahrzeug bzw. den Gegenstand an den nächst höchsten Bieter zum Verkauf zu vermitteln oder das Fahrzeug erneut anzubieten. Bei Unstimmigkeit über die Rechtzeitigkeit eines neuen Höchstgebotes behält das bereits angenommene Höchstgebot seine Gültigkeit.

6. Unfallbeschädigte Fahrzeuge sollen gesondert markiert werden. Um bestmögliche Verkaufswerte zu erzielen, empfiehlt AUTOonline Schweiz darüber hinaus, für jedes Fahrzeug eine Zustandsbeschreibung eines unabhängigen Sachverständigen durch den Verkäufer in Auftrag zu geben.
 
§ 8 - Die möglichen Verfahren bei AUTOonline Schweiz
 
Der Anbieter bzw. Verkäufer kann bei AUTOonline Schweiz grundsätzlich zwischen den in diesen AGB beschriebenen drei Verfahren - Gebotssystem, Auktionssystem und Festpreissystem - wählen, sofern nachfolgend nicht etwas abweichendes geregelt ist. Der Kaufvertrag kommt dabei in keinem Fall durch Zuschlag zu Stande, sondern durch Willenserklärungen. Sowohl bei der Restwertbörse als auch bei der Flottenvermarktungsplattform gilt, dass es sich im Grundsatz immer um das Gebotssystem handelt, sofern dies nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet ist.
 
§ 8 a – Regelfall: Das Gebotssystem


1. Im Gebotssystem legt der Anbieter bzw. Verkäufer oder auf dessen Wunsch AUTOonline Schweiz die Gebotsfrist für das anzubietende Fahrzeug fest. Der Interessent ruft die Angebote ab und gibt bei Interesse ein Gebot ab. Mit der Abgabe eines Gebotes macht der Interessent ein verbindliches Kaufangebot.


2. Nach Ablauf der Gebotsfrist kann der Anbieter bzw. Verkäufer die Höchstgebote zu dem von ihm eingestellten Fahrzeug abrufen. Der Anbieter bzw. Verkäufer nimmt diese lediglich zur Kenntnis. Der Gebrauchtwagenkaufvertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme des Angebots nach dessen Prüfung zu Stande, sofern sich der Anbieter bzw. Verkäufer hierzu entscheidet. Der Verkäufer ist dabei nicht verpflichtet, das Kaufangebot zu der Gebotshöhe anzunehmen.
 
§ 8 b – Das Auktionssystem


1. Im Auktionssystem stellt der Verkäufer das Fahrzeug auf der jeweiligen Plattform ein und legt die Gebots- bzw. Bietfrist fest, sowie eine eventuelle Mindestgebotshöhe. Bereits durch die Einstellung des Fahrzeugs erklärt der Verkäufer, dass er das höchste Gebot zum Bietend Zeitpunkt annimmt, sofern es regelgerecht zu Stande gekommen ist, das ggf. von ihm angegebene Mindestgebot erreicht oder übersteigt und der Bieter die gegebenenfalls zusätzlich festgelegten Bedingungen erfüllt.


2. Der Interessent kann - anders als beim Gebotssystem - die Angebote der konkurrierenden Interessenten beobachten und bei Interesse überbieten. Die jeweiligen Gebote sind verbindlich. Das Angebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Laufzeit der Gebots- bzw. Bietfrist ein höheres Gebot abgibt.


3. Mit dem Ende der von dem Verkäufer bestimmten Laufzeit der Auktion oder im Falle der vorzeitigen Beendigung durch den Verkäufer kommt zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbietenden Aufkäufer, der die in Absatz 2 geregelten Voraussetzungen erfüllt, ein Kaufvertrag über das eingestellte Fahrzeug zustande.
 
§ 8 c – Das Festpreissystem


1. Beim Festpreissystem legt der Verkäufer einen verbindlichen Verkaufspreis sowie ggf. zusätzliche Bedingungen, die der potentielle Käufer erfüllen muss, fest (Verkaufsangebot). Der Verkäufer gibt damit ein verbindliches Angebot zum Verkauf dieses Artikels zu dem angegebenen Festpreis an den Interessenten ab, der die gegebenenfalls zusätzlich in dem Angebot enthaltenen Bedingungen erfüllt.


2. Im Festpreissystem nimmt der Käufer das Angebot des Verkäufers wirksam an, wenn er die in dem Angebot gegebenenfalls enthaltenen Bedingungen erfüllt und die entsprechende Schaltfläche betätigt.
 
§ 9 – Besondere Regeln für die Restwertbörse
 
1. In der Restwertbörse kann der Anbieter lediglich zwischen dem Gebotssystem und dem Auktionssystem wählen. Das Auktionssystem steht nur verfügungsberechtigten Anbietern zur Verfügung. Auch ist dieses Verfahren nicht für von Aufkäufern eingestellte Fahrzeuge (sog. Handelsware) zulässig. Für den Fall, dass der Anbieter bezüglich des eingestellten Fahrzeuges nicht verfügungsberechtigt ist, steht ihm nur das Gebotssystem zur Verfügung.


2. Im Gebotssystem ist der Aufkäufer an sein abgegebenes Angebot drei Wochen ab Einstelldatum des Fahrzeugs in die Restwertbörse gebunden.

3. Durch Aufkäufer eingestellte Fahrzeuge verbleiben maximal vier Wochen in der Restwertbörse. Diese Fahrzeuge werden anderen Aufkäufern mit der Kennzeichnung Handelsfahrzeuge übermittelt.
 
§ 10 – Besondere Regeln für die Flottenvermarktungsplattform
 
1. Auf der Flottenvermarktungsplattform kann der Verkäufer zwischen dem Gebotssystem, dem Auktionssystem sowie dem Festpreissystem wählen. Wenn nicht ausdrücklich gekennzeichnet, handelt es sich immer um das Gebotssystem.


2. Im Gebotssystem ist der Aufkäufer an sein abgegebenes Angebot drei Werktage nach Ende der Gebots- bzw. Bietfrist gebunden, sofern nicht ausnahmsweise eine längere Frist vereinbart wurde. Bei der Berechnung dieser Frist gilt der Samstag nicht als Werktag.


3. Der Verkäufer legt in seinem Profil selbst fest, ob er das oder die zu verkaufenden Fahrzeuge etc. jedem auf der Flottenvermarktungsplattform teilnehmenden Käufer anbieten möchte oder nur einem bestimmten Käuferkreis.


4. Der Verkäufer soll AUTOonline Schweiz mindestens 2 Digitalfotos (bei Unfallautos mindestens vier, eines davon – wg. Frage der Airbag Auslösung - vom Innenraum) und eine detaillierte, aktuelle Fahrzeugzustandsbeschreibung nebst relevanten Fahrzeugdaten (wie z.B. Erstzulassung etc.) in digitaler Form (z.B. Excel- oder Worddatei) zur Verfügung stellen.


5. Der Verkäufer sichert AUTOonline Schweiz und dem Käufer zu, dass das Fahrzeug nicht mit Rechten Dritter belastet ist. Weiterhin sichert er zu, dass er berechtigt ist, über den angebotenen Gegenstand frei zu verfügen, sei es, weil er berechtigter Eigentümer oder aus sonstigen Gründen hierüber verfügungsberechtigt ist.


6. Der Vertragsabschluss verpflichtet zur Abnahme und bargeldlosen Zahlung des Fahrzeuges innerhalb von 5 Werktagen. Sofern AUTOonline Schweiz dem Käufer mitteilt, dass AUTOonline Schweiz vom Verkäufer zum Einzug des Kaufpreises ermächtigt wurde, ist der Kaufpreis an AUTOonline Schweiz als Inkassobevollmächtigten des Verkäufers zu zahlen.
 
§ 11 – Abholung des gekauften Fahrzeugs/Kaufvertragsabwicklung über AUTOonline

Sofern ein Kaufvertrag nach den vorstehenden Bestimmungen zustande gekommen ist, ist der Käufer verpflichtet, das betreffende Fahrzeug auf seine Kosten und unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche nach Zustandekommen des Kaufvertrages, abzuholen. Da es für den betreffenden Verkäufer regelmäßig auch von besonderem Interesse ist, dass das verkaufte Fahrzeug innerhalb dieser Frist auch bei ihm abgeholt wird, ist AUTOonline berechtigt, für den Käufer das Fahrzeug abzuholen und die Kaufpreiszahlung abzuwickeln. In diesem Fall ist der Käufer jedoch gegenüber AUTOonline Schweiz verpflichtet, das Fahrzeug auf seine Kosten und unverzüglich abzuholen und AUTOonline Schweiz den Kaufpreis sowie die entstandenen Aufwendungen zu erstatten.
 
3. Teil: Regeln für Gebrauchtwagenkaufverträge
 
§ 12 – Ausschluss der Sachmängelhaftung
 
Bei den auf den Plattformen angebotenen Fahrzeugen handelt es sich ausschließlich um Gebrauchtfahrzeuge, welche an gewerbliche Käufer verkauft werden. Soweit der jeweilige Anbieter / Verkäufer im Einzelfall nichts abweichendes angibt, werden die auf den Plattformen zum Kauf angebotenen Fahrzeuge unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen,
sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. 
  
§ 13 Abmeldung und Folienentfernung
 
Der Käufer ist verpflichtet, innerhalb von drei Werktagen nach Abschluss des Kaufvertrages das Fahrzeug auf seine Kosten abzumelden. Sofern erforderlich, wird der Käufer Beschriftungen des Fahrzeugs, wie z.B. Folien, ebenfalls innerhalb dieser Frist auf eigene Kosten entfernen. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer hierüber einen entsprechenden Nachweis zu erbringen.
 
4. Teil: Schlussbestimmungen
 
§ 14 Datenschutz
 
Das Verfahren der Vermarktungsplattform und die Verwaltung der Daten erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Den Teilnehmern ist bekannt und sie gestatten, dass die von ihnen eingegebenen Daten und Gebote im Rahmen einer ordnungsgemäßen Benutzung sowie der allgemeinen Datenverwaltung geschäftsmäßig und für gewerbliche Zwecke verbreitet, genutzt, übermittelt und gespeichert werden. Die Daten werden von den Teilnehmern und von AUTOonline mit dem sachlich möglichen Maß an Vertraulichkeit behandelt.
 
§ 15 Haftung
 
1. AUTOonline Schweiz übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie die Verwertbarkeit der durch die Teilnehmer eingestellten Daten. Für Qualitätsverluste der von den Anbietern per Fax eingestellten Bilder haftet AUTOonline Schweiz ebenfalls nicht.


2. AUTOonline Schweiz ist ebenfalls nicht für den genauen Inhalt der zwischen den Teilnehmern abgeschlossenen Kaufverträge verantwortlich, da es den Teilnehmern freisteht, selbst den Inhalt der Kaufverträge durch entsprechende Anmerkungen in den Eingabemasken zu bestimmen. Daher übernimmt AUTOonline auch keine Gewähr für die Rechtsgültigkeit des in § 12 vorgeschlagenen Gewährleistungsausschlusses im Einzelfall.


3. Die vertragliche und gesetzliche Haftung auf Schadenersatz von AUTOonline Schweiz ist auf die vorsätzliche und grob fahrlässige Herbeiführung des Schadens beschränkt.


4. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch AUTOonline Schweiz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
 
§ 16 Erfüllungsort und Gerichtsstand
 
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der AUTOonline Schweiz AG und den Teilnehmern gilt Schweizerisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.


2. Erfüllungsort für die von AUTOonline Schweiz geschuldete Leistung befindet sich am jeweiligen Sitz der Gesellschaft. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Freienbach, soweit dies aufgrund des Gerichtsstands Gesetzes zulässig ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
 
§ 17 Schlussbestimmung, salvatorische Klausel
 
Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder
undurchführbar sein sollten oder Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. AUTOonline Schweiz AG
 

Kontakt

Kundenbetreuung

teaserbild

+41 (0) 43 444 20 36

Seite:

(c) 2010 AUTOonline Schweiz AG / a Solera company

Impressum AGB Datenschutz